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GERECHTIGKEIT SIEGT

WFV-Sportgericht entscheidet auf Mindeststrafe

Drei Fehlentscheidungen des Schiedsrichters im Punktspiel beim FSV Hollenbach trafen den 1. FC Heiningen schwer; zumal der Verbandsliga-Aufsteiger ohnehin eine Verletztenmisere, die ihresgleichen sucht, bewältigen muss. Die Stellungnahme des Voralb-Clubs, der faire Einsatz des hohenlohischen Gastgebers, der seinerseits ebenfalls eine Stellungnahme einreichte und die Nachfrage des Gerichts bei einem, wie vom Referee angegebenen mit einer Tätlichkeit Gefoulten, trugen zur Urteilsfindung in der Sportrechtssache bei.

rote karteDas Urteil, eine Sperrstrafe von einem Pflichtspiel, hat das Sportgericht der Verbands- und Landesligen in der Besetzung Dr. Christian Weinbuch als Vorsitzender und Simon Letsche und André Steck als Beisitzer gefällt. Damit wurde die Mindeststrafe für Suwaibu Sanyang und Lennart Zaglauer ausgesprochen. „Ein Freispruch, wie vom 1. FC Heiningen beantragt, kommt schon allein deshalb nicht in Betracht, weil gemäß des FIFA-Zirkular 948 vom 18.01.2005, das für Mitgliedsverbände verbindlich ist, ein Spieler, der des Feldes verwiesen wurde, automatisch für das nächste Spiel jenes Wettbewerbes, in dem der Feldverweis ausgesprochen wurde, gesperrt werden muss . . .“, so die auszugsweisen Ausführungen des Sportgerichts in der Urteilsbegründung.

Der ebenfalls im Hollenbach-Spiel mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesene Mike Tausch war nicht Gegenstand der Verhandlungen. Im Übrigen hat er seine Ein-Spiel-Sperre am Samstag gegen Dorfmerkingen bereits abgesessen - wie nun Sanyang und Zaglauer auch. Alle drei Akteure stehen also „Black&Yellow“ am Samstag in Wangen im Allgäu zur Verfügung.

Der 1. FC Heiningen bedankt sich beim Sportgericht für das gerechte Urteil und beim FSV Hollenbach für den Einsatz im Rahmen des Fair-play. Allerdings war der FCH durch die unberechtigten Platzverweise im Spiel gegen den Verbandsliga-Spitzenreiter Sf Dorfmerkingen stark geschwächt. Dafür gibt es leider keinen Ausgleich.

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