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Davor Kraljevic versteht die Welt nicht mehr!

Stellungnahme und hoffnungsvolle Erwartung auf zeitnahe Bearbeitung der Vorwürfe gegen unseren Davor Kraljevic:

Davor1Der DFB-Kontrollausschuss hat den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Verbandspieler Herrn Kraljevic beim DFB-Sportgericht beantragt. Die Verfügung erging am 02.05.2012.

In unzutreffender Weise hat der DFB-Kontrollausschuss als tragenden Grund für die Beantragung und die Eilbedürftigkeit der Verfügung angegeben, Herr Kraljevic sei – trotz mehrfacher Aufforderung durch dessen stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Norbert Weise - nicht bereit vor dem DFB-Kontrollausschuss auszusagen.

Aufgrund der dem DFB-Kontrollausschuss vorliegenden Unterlagen sei daher nur noch der Erlass einer vorläufigen Sperre in Frage gekommen, die aufgrund der Schwere der Vorwürfe auch vollzogen werden müsste.

Dieses Vorbringen des DFB-Kontrollausschusses indes ist völlig unzutreffend  und schlichtweg falsch.

Herr Kraljevic hat sich über seinen Verteidiger rechtzeitig und vor Ablauf der Frist an den DFB-Kontrollausschuss gewandt und seine volle Kooperations- und Aussagebereitschaft angezeigt.

Dieses Schreiben wurde per Email direkt an den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses versandt. Gleichzeitig bat der Verteidiger in seinem Schreiben um zeitnahe Absprache eines Vernehmungstermins vor dem DFB-Kontrollausschuss.

Offenbar wurde diese Email durch Herrn Weise übersehen, so dass der DFB-Kontrollausschuss den Erlass der EV beantragte. Dieser Verfahrensfehler wurde am Freitag  Nachmittag durch Herrn Weise im Rahmen des weitergehenden Schriftverkehrs mit dem Verteidiger auch eingeräumt und bestätigt.

Mit Datum vom 03.05.2012 hatte Herr Kraljevic bereits Widerspruch gegen die Verfügung – sowohl aus Rechts- als auch aus Verfahrensgründen - insgesamt, sowie gegen den nach § 21 RuVO-DFB beantragten Sofortvollzug  der vorläufigen Sperre eingelegt und die Verhandlung der Sache vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

Unter anderem wurden die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, des fair-trails, sowie weitere Verfahrens- und Rechtsrügen erhoben.

Der Sofortvollzug wurde aufgrund des langen Zeitablaufes (3 Jahre) als unverhältnismäßig und abwägungsfehlerhaft gerügt.

Nachdem das Versehen seitens des DFB-Kontrollausschusses erkannt wurde hat der Verteidiger erneut den DFB-Kontrollausschuss mit dem Antrag angeschrieben, die sofortige Vollziehung der vorläufigen Sperre umgehend aufzuheben und es Herrn Kraljevic nachzulassen für die anstehenden Pflichtspiele des 1. FC Heinigen als Verbandspieler auflaufen zu dürfen, sowie ihm die Teilnahme am Trainingsbetrieb vorläufig durch Antragsstellung an das DFB-Sportgericht seitens des Kontrollausschusses wieder zu gestatten.

Eine Antwort des DFB-Kontrollausschuss dazu steht bislang noch aus.

 

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